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Reisethrombose
- "Economy-Class-Syndrom"
Über
60 Mio. Deutsche verreisen jährlich. 12
Millionen unternehmen Flugreisen über 8 Stunden Dauer. Über 20
Mio. Bundesbürger haben Venenerkrankungen.
Bedingt
durch weibliche Hormone, Übergewicht, Schwangerschaften,
Vererbung, enge Kleidung, mangelnde Bewegung etc. kommt es zur
Erweiterung der Venen und zu Undichtigkeiten der Venenklappen.
Dadurch wird zum einen die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt,
zum anderen ein Stau in den tiefergelegenen Körperregionen
verursacht. Gerade beim langen Sitzen im Flugzeug schwellen die
Füße an. Es besteht die Gefahr, dass sich Blutgerinnsel bilden
- Thrombosegefahr!
Venenpatienten
sind bereits durch das Sitzen in engen Sitzreihen im Flugzeug
thrombosegefährdet. Mangelnde Bewegung begünstigt die Ödembildung
und erhöht die Thrombosegefahr! Durch einen niedrigeren
Luftdruck in der Flugzeugkabine, wird der Austritt von Flüssigkeit
ins Gewebe erleichtert. Dies begünstigt die Ödembildung. Zusätzlich
führen trockene Kabinenluft und ungenügende Flüssigkeitsaufnahme
zur Bluteindickung - Thrombosegefahr!
So
beugen Sie der Thrombose vor
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Venenkranke
sollten während des Fluges Kompressionsstrümpfe tragen.
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Je
Stunde Flugdauer sollten Sie 0,2 Liter trinken.
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Meiden
Sie konzentrierten Alkohol, starken Kaffee und Tee.
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Ziehen
Sie die Schuhe aus und bewegen Sie Ihre Füße: Wechseln Sie
ihre Sitzposition und nutzen Sie die Möglichkeit zum
Umhergehen.
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Venenpatienten
sollten ihren Arzt zur Thromboseprophylaxe mit Heparin
befragen!
EU-Richtlinien
zur Mitnahme von Handgepäck in die Flugzeugkabine
Die EU-Richtlinien zur
Mitnahme von Handgepäck gelten für alle Flüge, die von
Flughäfen der Europäischen Union sowie der Schweiz abgehen,
unabhängig von deren Bestimmungsort, also auch für alle
Inlandflüge, innereuropäischen Flüge und Anschlussflüge. Sie
sollen die unterschiedlichen Maßnahmen, wie sie nach den
Anschlagversuchen im August von den einzelnen Staaten eingeführt
worden waren, vereinheitlichen und betreffen in erster Linie die
Mitnahme von Flüssigkeiten.
Hier noch einmal die
Bestimmungen, zum größten Teil im Wortlaut: Flüssige und
gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind
im Handgepäck nur noch gestattet, wenn sie folgenden
Bestimmungen entsprechen:
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Behältnisse
mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu
100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
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Alle
einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (sog. "Zipper") mit maximal einem Liter
Fassungsvermögen transportiert werden
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Je
ein Beutel pro Person
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Der
Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt
werden.
Medikamente
und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges
an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels
transportiert werden. Ein ärztliches Attest hierfür ist in den
Bestimmungen nicht vorgesehen. Diese Artikel müssen ebenfalls
an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und
Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit
an Bord genommen werden.
Duty-Free-Artikel,
die an Flughäfen der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer in
der EU registrierten Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen
in einer versiegelten Tüte mitgenommen werden, sofern ein
Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung von der
Verkaufsstelle vorgenommen wurde. Für USA- und UK-Flüge gelten
weitere Sonderregelungen; hier ist z.B. derzeit die Mitnahme von
Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich nicht erlaubt.
Darüber
hinaus ist die Größe der Gepäckstücke beschränkt;
danach darf Handgepäck maximal 56 cm lang, 45 cm breit, 25
cm tief und maximal 6 kg schwer sein.
Prinzipiell
ist es empfehlenswert, sich unmittelbar vor der Reise
telefonisch oder über das Internet beim Abflughafen oder der
Fluggesellschaft über den aktuellen Stand zu informieren.
©
Inhalte: Centrum für Reisemedizin
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