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Weltweiter
Hinweis des Auswärtigen Amtes
Aktuelle
Lage: Stand 2. Mai 2011
Am
2. Mai 2011 gaben die USA die Tötung des Al-Kaida Anführers
Osama bin Laden durch US-Spezialkräfte in Pakistan bekannt. Die
USA haben aus Sorge vor Racheakten die Sicherheitsvorkehrungen
an allen Auslandsvertretungen erhöht und ihre Staatsbürger zu
erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Da nicht auszuschließen ist,
dass auch andere westliche Einrichtungen und Staatsangehörige
von gewaltsamen Reaktionen betroffen sein könnten, ruft das
Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht auf.
Die
weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.
Vorrangige
Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen
Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur
(insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und
Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten
sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu
Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen
und Geiselnahmen.
Der
Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land
unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern
und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv
waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung
verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können.
Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen
Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und
bei Bedarf angepasst.
Die
Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu
anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie
Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität,
vergleichsweise gering.
Das
Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende
sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die
Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich
situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen
und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in
Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen
o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Quelle:
Auswärtiges Amt vom 02.05.2011
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