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Mitnahme
von Medikamenten im Handgepäck
Die neuen EU-Richtlinien zur
Mitnahme von Handgepäck in die Flugzeugkabine sind am 6.
November in Kraft getreten. Sie gelten für alle Flüge, die von
Flughäfen der Europäischen Union sowie der Schweiz abgehen,
unabhängig von deren Bestimmungsort, also auch für alle
Inlandflüge, innereuropäischen Flüge und Anschlussflüge. Sie
sollen die unterschiedlichen Maßnahmen, wie sie nach den
Anschlagversuchen im August von den einzelnen Staaten eingeführt
worden waren, vereinheitlichen und betreffen in erster Linie die
Mitnahme von Flüssigkeiten.
Hier noch einmal die
Bestimmungen, zum größten Teil im Wortlaut: Flüssige und
gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind
im Handgepäck nur noch gestattet, wenn sie folgenden
Bestimmungen entsprechen:
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Behältnisse
mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu
100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
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Alle
einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B.
sog. "Zipper") mit maximal einem Liter
Fassungsvermögen transportiert werden
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Je
ein Beutel pro Person
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Der
Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt
werden.
Medikamente
und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges
an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels
transportiert werden. Ein ärztliches Attest hierfür ist in den
Bestimmungen nicht vorgesehen. Diese Artikel müssen ebenfalls
an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und
Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit
an Bord genommen werden.
Duty-Free-Artikel,
die an Flughäfen der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer in
der EU registrierten Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen
in einer versiegelten Tüte mitgenommen werden, sofern ein
Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung von der
Verkaufsstelle vorgenommen wurde. Für USA- und UK-Flüge gelten
weitere Sonderregelungen; hier ist z.B. derzeit die Mitnahme von
Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich nicht erlaubt.
Darüber
ist die Größe der Gepäckstücke beschränkt;
danach darf Handgepäck maximal 56 cm lang, 45 cm breit, 25
cm tief und maximal 6 kg schwer sein.
Prinzipiell
ist es empfehlenswert, sich unmittelbar vor der Reise
telefonisch oder über das Internet beim Abflughafen oder der
Fluggesellschaft über den aktuellen Stand zu informieren.
©
Inhalte: Centrum für Reisemedizin
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